Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 07.07.2008

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.04.2008 - 10 D 719/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7241
VGH Hessen, 29.04.2008 - 10 D 719/08 (https://dejure.org/2008,7241)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.2008 - 10 D 719/08 (https://dejure.org/2008,7241)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 2008 - 10 D 719/08 (https://dejure.org/2008,7241)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Beweiswert von Eintragungen durch Beauftragten der Rundfunkanstalt in einem Formular über die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizwirkungen der von einem Beauftragten einer Rundfunkanstalt vorgenommenen Eintragungen in einem Formular über die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Erfordernis des Erhalts einer Durchschrift des vom Rundfunkteilnehmer unterschriebenen und vom Beauftragten einer ...

  • Judicialis

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1991 § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1991 § 3 Abs. 1
    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung - Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten: Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Beauftragter der Rundfunkanstalt; Indizwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    GEZ Besuch als Haustürgeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2796
  • DÖV 2008, 829
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.2008 - 10 D 719/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass einem solchen unterschriebenen Anmeldeformular lediglich eine bloße Indizwirkung zukommt, wenn Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die Angaben in dem Formular unrichtig sind (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2005 -10 PA 118/05 -, juris, Rdnrn. 3 bis 6; Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 30. November 2006 - 2 A 604/05 -, juris, Rdnr. 19).

    Denn sein Provisionsanspruch steht damit im Zusammenhang (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2005, a. a. O., Rdnr. 6).

  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 604/05

    Anmeldung; Rechtsnatur der Rundfunkgebühren; Verjährung; Zweitgerät

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.2008 - 10 D 719/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass einem solchen unterschriebenen Anmeldeformular lediglich eine bloße Indizwirkung zukommt, wenn Anhaltspunkte dafür dargetan sind, dass die Angaben in dem Formular unrichtig sind (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2005 -10 PA 118/05 -, juris, Rdnrn. 3 bis 6; Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 30. November 2006 - 2 A 604/05 -, juris, Rdnr. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08

    Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"

    Er muss sich daher grundsätzlich an seiner Erklärung festhalten lassen (vgl. zu alledem: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 -, [...]; OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004 - 19 A 2556/03 - Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; Hess. VGH , Beschl. v. 29.04.2008 - 10 D 719/08 -, NJW 2008, 2796 = [...]; "gewisse" indizielle Bedeutung der Anzeige: VG Göttingen, Urt. v. 30.11.2006, a.a.O.).

    Auch besteht die Gefahr von Missverständnissen (vgl. Hess. VGH , Beschl. v. 29.04.2008, a.a.O.).

    Die Situation ist jedenfalls - auch wenn die insoweit einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht zur Anwendung gelangen - einem sogenannten Haustürgeschäft vergleichbar, für welches der Gesetzgeber ausdrücklich eine Widerrufsmöglichkeit vorgesehen hat (vgl. u.a. Hess. VGH , Beschl. v. 29.04.2008, a.a.O.).

    Nicht zuletzt wird - worauf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. November 2005 (a.a.O.) ausdrücklich hingewiesen hat - bei einer Beweiswürdigung zu berücksichtigen sein, dass nicht auszuschließen ist, das im Einzelfall der Rundfunkgebührenbeauftragte aufgrund seiner finanziellen Beteiligung an der Beitreibung rückständiger Gebühren durch Provisionen (vgl. zur vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Rundfunkbeauftragtem und Rundfunkanstalt und zur Höhe der Provisionen: BAG, Urt. v. 15.02.2005 - 9 AZR 51/04 -, AP 00 Nr. 6 zu 12a TVG ; Urt. v. 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB "Abhängigkeit") ein erhebliches Eigeninteresse an der Abgabe auch inhaltlich zweifelhafter, ihn aber wirtschaftlich begünstigender Erklärungen haben kann (HessVGH, Beschl. v. 29.04.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 7 ZB 09.1790

    Feststellung der Anzahl der Rundfunkempfangsgeräte in einem Beherbergungsbetrieb;

    Allerdings kommt sowohl einer vom Gebührenschuldner unterzeichneten Anzeige (hierzu VGH BW vom 21.8.2008 NJW 2009, 389; HessVGH vom 29.4.2008 NJW 2008, 2796; NdsOVG vom 30.11.2005 Az. 10 PA 118/05 und vom 1.4.2008 Az. 4 LB 69/08 ) als auch etwaigen Werbeaussagen in Hotelprospekten oder im Internet grundsätzlich Indizwirkung zu.
  • VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10

    Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen;

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr die inhaltliche Richtigkeit der in der Berichterstattung über die Klägerin und die X...-Gruppe in der Zeit zwischen Juli 1985 und September 2007 enthaltenen Angaben über deren Fahrzeugbestand und die inhaltliche Richtigkeit der Angaben des Prokuristen der Klägerin in den Gesprächen mit den Beauftragten des Beklagten vom 13. April 2007 und 2. Mai 2007 sowie dessen Angaben im Schreiben vom 22. August 2008 im Wege der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO bewertet und ist dabei mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 10 D 719/08 -, ESVGH 58, 234 f, juris, Rdnr. 6; Nds.OVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 120 PA 118/05 -, juris, Rdnr. 3-6; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 21. August 2008 - 2 S 1084/07 -, NJW 2009, 389 f., juris, Rdnr. 16 f.; Bay.VGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 7 ZB 09.1790 -, juris, Rdnr. 12 f. und vom 9. November 2011 - 7 ZB 11.1330 -, juris, Rdnr. 9) zutreffend davon ausgegangen, dass den einem Rundfunkgebührenschuldner zuzurechnenden Angaben als "Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst" eine gewichtige Indizwirkung zukommen kann.
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass einer vom Gebührenschuldner unterzeichneten Anzeige grundsätzlich Indizwirkung zukommt (VGH BW vom 21.8.2008 NJW 2009, 389; HessVGH vom 29.4.2008 NJW 2008, 2796; NdsOVG vom 30.11.2005 Az. 10 PA 118/05 und vom 1.4.2008 Az. 4 LB 69/08 ).
  • VG München, 30.07.2010 - M 6a K 10.887

    Rundfunkgebühren bei Vermietung von Gästezimmern; Zahl der Rundfunkempfangsgeräte

    Allerdings kommt sowohl einer vom Gebührenschuldner unterzeichneten Anzeige (hierzu VGH BW vom 21.8.2008 NJW 2009, 389; HessVGH vom 29.4.2008 NJW 2008, 2796; NdsOVG vom 30.11.2005 Az. 10 PA 118/05 und vom 1.4.2008 Az. 4 LB 69/08 ) als auch etwaigen Werbeaussagen in Hotelprospekten oder im Internet grundsätzlich Indizwirkung zu.
  • VG München, 07.07.2010 - M 6b K 10.537

    Rundfunkgebühren bei Vermietung von Ferienwohnungen; Zahl der

    Allerdings kommt sowohl einer vom Gebührenschuldner unterzeichneten Anzeige (hierzu VGH BW vom 21.8.2008 NJW 2009, 389; HessVGH vom 29.4.2008 NJW 2008, 2796; NdsOVG vom 30.11.2005 Az. 10 PA 118/05 und vom 1.4.2008 Az. 4 LB 69/08 ) als auch etwaigen Werbeaussagen in Hotelprospekten oder im Internet grundsätzlich Indizwirkung zu.
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15175
OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08 (https://dejure.org/2008,15175)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07.07.2008 - S2 B 231/08 (https://dejure.org/2008,15175)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - S2 B 231/08 (https://dejure.org/2008,15175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Wirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung; Bestimmung einer "besonderen Härte" nach den Umständen des Einzelfalls

  • Judicialis

    SGB II § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    SGB II § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6
    Lebensversicherung; unwirtschaftliche Verwertung; besondere Härte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2796 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08
    Die Verwertung einer Lebensversicherung ist dann nicht unwirtschaftlich im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II, wenn der Rückkaufswert (Verkehrswert) die Summe der eingezahlten Beiträge (Substanzwert) übersteigt (Anschluss an BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - und 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R).

    Die Verwertung einer Lebensversicherung ist nicht unwirtschaftlich, wenn der Rückkaufswert (Verkehrswert) die Summe der eingezahlten Beiträge (Substanzwert) übersteigt (vgl. BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - und 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 -).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08
    Dabei ist insbesondere auf die künftige Verwendung des Vermögens abzustellen (Anschluss an BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R -, NZS 2008, 263).

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R -, NZS 2008, 263).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08
    Die Verwertung einer Lebensversicherung ist dann nicht unwirtschaftlich im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II, wenn der Rückkaufswert (Verkehrswert) die Summe der eingezahlten Beiträge (Substanzwert) übersteigt (Anschluss an BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - und 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R).

    Die Verwertung einer Lebensversicherung ist nicht unwirtschaftlich, wenn der Rückkaufswert (Verkehrswert) die Summe der eingezahlten Beiträge (Substanzwert) übersteigt (vgl. BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - und 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08
    Grundsätzlich ist bei einem Haushalt, der zwei Personen umfasst, eine Wohnungsgröße bis 80 qm nicht unangemessen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 -B 7b AS 2/05 R -, NZS 2007, 428).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus OVG Bremen, 07.07.2008 - S2 B 231/08
    Eine solche Härte kann etwa dann vorliegen, wenn eine Lebensversicherung eingesetzt werden soll, obwohl Lücken beim Aufbau der Versorgungsanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.02.2008 - S2 S 11/08 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.05.2005, B 11a/11 AL 73/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 3).
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